Zum Inhalt springen
Blog/Car Policy

CO₂-Grenzwerte in der Car Policy: So wird dein Fuhrpark nachhaltig

18. März 20269 min

Der Fuhrpark ist in vielen Unternehmen der größte einzelne CO₂-Emittent. Und spätestens seit der CSRD-Berichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist das kein Nice-to-have mehr, sondern ein Thema, das auf dem Tisch der Geschäftsführung liegt.

Trotzdem fehlt in den meisten Car Policies ein verbindliches CO₂-Kapitel. Da stehen dann Sätze wie „Umweltfreundliche Fahrzeuge werden bevorzugt" – ohne Zahlen, ohne Konsequenzen, ohne Wirkung. Damit wird der Fuhrpark nicht grün. Mit konkreten CO₂-Grenzwerten in der Car Policy schon.

Die regulatorische Ausgangslage

EU-Flottengrenzwerte

Die EU hat mit der Verordnung (EU) 2023/851 die CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen verschärft. Ab 2025 gilt ein Flottengrenzwert von 93,6 g CO₂/km (WLTP) für Neuwagen. Ab 2030 wird dieser auf 49,5 g CO₂/km reduziert – de facto ein Quasi-Verbot von reinen Verbrennern als Neuwagen.

Das betrifft dich als Fuhrparkbetreiber nicht direkt – die Grenzwerte gelten für Hersteller, nicht für Käufer. Aber indirekt massiv: Die Hersteller werden ihr Modellangebot entsprechend anpassen. Wer 2028 noch einen reinen Verbrenner leasen will, wird eine deutlich kleinere Auswahl haben.

CO₂-Bepreisung nach BEHG

Seit Januar 2026 liegt der CO₂-Preis bei 55 EUR/Tonne (§ 10 Abs. 2 BEHG). Für 2027 sind 65 EUR/Tonne vorgesehen. Das wirkt sich direkt auf die Kraftstoffkosten aus: Pro Liter Diesel bedeuten 55 EUR/Tonne CO₂ einen Aufschlag von rund 17 Cent, bei Benzin etwa 15 Cent.

Bei einem Fuhrpark mit 50 Diesel-Fahrzeugen und einem durchschnittlichen Verbrauch von 7 Litern pro 100 km bei 25.000 km/Jahr sind das rund 14.875 EUR Mehrkosten pro Jahr – allein durch die CO₂-Bepreisung. Tendenz steigend.

CSRD-Berichtspflicht

Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen große Kapitalgesellschaften (>250 Mitarbeitende, >50 Mio. EUR Umsatz oder >25 Mio. EUR Bilanzsumme) nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Dazu gehören auch die Scope-1-Emissionen – und die kommen zu einem erheblichen Teil aus dem Fuhrpark.

Auch wenn dein Unternehmen noch nicht direkt betroffen ist: Viele große Kunden verlangen bereits jetzt Nachhaltigkeitsnachweise von ihren Lieferanten. Wer seine Fuhrpark-Emissionen nicht kennt und nicht steuert, hat in Ausschreibungen zunehmend das Nachsehen.

CO₂-Grenzwerte in der Car Policy: So setzt du sie um

Schritt 1: Ist-Zustand erheben

Bevor du Grenzwerte festlegst, musst du wissen, wo du stehst. Ermittle für jedes Fahrzeug im Fuhrpark den CO₂-Ausstoß laut WLTP-Zyklus. Die Daten findest du im Fahrzeugschein (Feld V.7) oder beim Leasinggeber.

Rechne dann den Flottendurchschnitt aus: Summe aller CO₂-Werte geteilt durch Anzahl der Fahrzeuge. Ein typischer mittelständischer Fuhrpark liegt aktuell bei 120–160 g CO₂/km. Wenn da noch viele ältere Diesel laufen, auch höher.

Schritt 2: Zielwerte definieren

Hier wird es strategisch. Du brauchst ein realistisches Ziel, das ambitioniert genug ist, um Wirkung zu zeigen, aber erreichbar bleibt. Ein bewährter Ansatz:

Kurzfristig (1–2 Jahre): Maximal 130 g CO₂/km als Obergrenze für Neubestellungen. Das schließt die meisten Diesel-SUVs aus, lässt aber effiziente Verbrenner und alle Hybride zu.

Mittelfristig (3–5 Jahre): Maximal 95 g CO₂/km für Neubestellungen. Damit bist du faktisch bei Plug-in-Hybriden und E-Fahrzeugen.

Langfristig (ab 2030): Maximal 50 g CO₂/km – also nur noch reine E-Fahrzeuge und leistungsstarke PHEVs.

Diese Werte trägst du in die Car Policy ein – nicht als Wunsch, sondern als verbindliche Obergrenze pro Fahrzeugklasse.

Schritt 3: Emissionsklassen einführen

Statt einen einheitlichen CO₂-Grenzwert für alle Fahrzeuge zu setzen, kannst du Emissionsklassen definieren, die an die Fahrzeugklassen gekoppelt sind. Das macht die Sache differenzierter und fairer.

| Fahrzeugklasse | Emissionsgrenze 2026 | Emissionsgrenze 2028 | |---|---|---| | Poolfahrzeuge / City | 0 g CO₂/km (nur BEV) | 0 g CO₂/km | | Außendienst Standard | 130 g CO₂/km | 95 g CO₂/km | | Management | 120 g CO₂/km | 50 g CO₂/km | | Geschäftsführung | 150 g CO₂/km | 95 g CO₂/km |

Die Logik dahinter: Poolfahrzeuge und Stadtfahrzeuge eignen sich am besten für reine E-Mobilität. Außendienst mit Langstrecke braucht mehr Flexibilität. Die Geschäftsführung hat oft Repräsentationsfahrzeuge, die tendenziell größer sind – aber auch hier wird der Grenzwert über die Jahre verschärft.

Schritt 4: Anreize setzen

Grenzwerte allein reichen nicht. Du brauchst auch positive Anreize, damit Mitarbeitende freiwillig zum E-Auto greifen.

Steuerlicher Vorteil kommunizieren. Die 0,25-%-Versteuerung für E-Fahrzeuge bis 70.000 EUR Listenpreis ist ein enormer finanzieller Vorteil. Bei einem E-Auto mit 50.000 EUR Listenpreis spart der Mitarbeitende gegenüber einem vergleichbaren Verbrenner rund 280 EUR netto pro Monat. Das muss jeder Fahrer wissen – am besten mit einer konkreten Vergleichsrechnung. Mehr dazu in unserem Artikel zu E-Autos in der Car Policy.

Budgetaufschlag für E-Fahrzeuge. Viele Unternehmen gewähren für E-Autos ein 10–15 % höheres Leasingbudget. Das kompensiert den höheren Anschaffungspreis und macht das E-Auto innerhalb der Fahrzeugklasse attraktiver.

Ladeinfrastruktur. Wenn du willst, dass Mitarbeitende elektrisch fahren, musst du das Laden ermöglichen. Wallbox am Firmenstandort, Erstattung der Stromkosten für das Laden zu Hause, Zugang zu Schnelllade-Netzwerken – all das gehört in die Car Policy.

Die Sache mit den Plug-in-Hybriden

PHEVs sind ein Sonderfall. Auf dem Papier emittieren sie 30–50 g CO₂/km. In der Realität – wenn der Fahrer nie lädt und nur auf Benzin fährt – sind es eher 150–180 g CO₂/km.

Die Car Policy sollte hier klare Regeln setzen. Entweder du akzeptierst PHEVs und verpflichtest die Fahrer zum regelmäßigen Laden (nachweisbar über Ladekarten-Auswertung), oder du schließt PHEVs aus und setzt direkt auf BEV.

Die steuerliche Regelung hilft bei der Entscheidung: PHEVs profitieren nur noch von der 0,5-%-Versteuerung, wenn sie mindestens 80 km rein elektrisch fahren können. Viele ältere PHEV-Modelle erreichen das nicht – dann gilt die volle 1-%-Regelung, und der finanzielle Vorteil ist dahin.

Monitoring und Reporting

CO₂-Grenzwerte in der Car Policy sind nur dann wirksam, wenn du sie auch überwachst. Richte ein halbjährliches Reporting ein, das mindestens folgende Kennzahlen enthält:

  • Durchschnittlicher CO₂-Ausstoß der Flotte (Zielwert vs. Ist-Wert)
  • Anteil BEV/PHEV/Verbrenner an der Gesamtflotte
  • Tatsächlicher Kraftstoff-/Stromverbrauch pro Fahrzeug
  • CO₂-Reduktion gegenüber dem Vorjahr

Diese Daten brauchst du ohnehin für die CSRD-Berichterstattung (falls zutreffend) und für die eigene Nachhaltigkeitskommunikation.

Der Zeitfaktor

Ein häufiger Denkfehler: „Wir stellen den Fuhrpark 2030 auf E-Autos um." Das klingt gut, ignoriert aber die Realität. Leasingverträge laufen typischerweise 36–48 Monate. Wenn du 2030 eine rein elektrische Flotte haben willst, muss die letzte Verbrenner-Bestellung spätestens 2026/2027 erfolgen.

Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um CO₂-Grenzwerte in die Car Policy aufzunehmen. Nicht 2028, nicht 2029 – jetzt. Jede Neubestellung, die ab heute nach der neuen Policy erfolgt, bringt dich dem Ziel näher.

Fang pragmatisch an. Eine Car Policy mit CO₂-Grenzwerten muss nicht perfekt sein. Sie muss existieren und durchgesetzt werden. Den Rest kannst du iterativ verbessern – mit jedem jährlichen Review, mit jeder neuen Bestellung, mit jedem Erfahrungswert.

Emissionsklassen, E-Fahrzeug-Anreize und CO₂-Obergrenzen pro Fahrzeugklasse lassen sich im kostenlosen Car Policy Builder direkt konfigurieren -- so wird aus der Nachhaltigkeitsstrategie eine verbindliche Richtlinie.