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Blog/Recht & Steuer

Dienstwagen bei Kündigung: Rückgabe, Fristen und was Arbeitnehmer wissen müssen

10. Februar 20267 min

Du hast gekündigt -- oder dein Arbeitgeber hat dir gekündigt. Und jetzt steht die Frage im Raum: Was passiert mit dem Dienstwagen? Musst du ihn sofort zurückgeben? Darfst du ihn während der Kündigungsfrist weiter privat nutzen? Und was ist mit der Freistellung?

Diese Fragen beschäftigen jedes Jahr Tausende Arbeitnehmer. Die Antworten sind klarer, als viele denken -- wenn man weiß, wo man hinschauen muss.

Grundregel: Der Dienstwagen gehört zum Arbeitsverhältnis

Solange das Arbeitsverhältnis besteht, besteht in der Regel auch der Anspruch auf den Dienstwagen. Das gilt während der gesamten Kündigungsfrist, also auch nach Ausspruch der Kündigung.

Der Hintergrund: Wenn die Privatnutzung des Dienstwagens vertraglich vereinbart ist, handelt es sich um einen Sachbezug -- also um einen Teil deiner Vergütung. Und die Vergütung schuldet der Arbeitgeber bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses.

Das BAG hat das unmissverständlich festgestellt: Der Entzug des Dienstwagens bei gleichzeitig bestehender Privatnutzungsbefugnis stellt eine teilweise Nichterfüllung des Arbeitsvertrags dar (BAG, 14.12.2010 -- 9 AZR 631/09).

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Wenn du selbst kündigst, ändert sich erstmal nichts. Du nutzt den Dienstwagen weiter wie bisher -- dienstlich und privat. Dein Arbeitgeber kann dir das Fahrzeug nicht allein deshalb entziehen, weil du gekündigt hast.

Erst am letzten Arbeitstag wird der Wagen zurückgegeben. Wie die Dienstwagen-Rückgabe konkret ablaufen sollte, hängt von deinem Überlassungsvertrag ab. In der Regel wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Fahrzeugs dokumentiert.

Was du beachten solltest: Nutze die Kündigungsfrist, um persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu räumen und offene Tankkartenbelege abzurechnen. Manche Arbeitgeber sperren die Tankkarte am letzten Tag -- das ist zulässig.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Auch hier gilt: Während der Kündigungsfrist behältst du grundsätzlich den Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann nicht einfach am Tag der Kündigung den Schlüssel verlangen.

Es gibt allerdings Ausnahmen. Wenn im Arbeitsvertrag ein wirksamer Widerrufsvorbehalt vereinbart ist, kann der Arbeitgeber das Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen entziehen. Dann muss er aber den geldwerten Vorteil der Privatnutzung als Geldzahlung kompensieren.

Wie hoch ist die Kompensation? Die Rechtsprechung orientiert sich am Bruttolohnwert der Privatnutzung, in der Regel berechnet nach der 1-%-Regelung. Bei einem Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro wären das 500 Euro monatlich, die der Arbeitgeber zusätzlich zahlen muss.

Der Sonderfall: Freistellung

Hier wird es richtig spannend. Der Arbeitgeber stellt dich von der Arbeitspflicht frei -- widerruflich oder unwiderruflich. Was passiert mit dem Dienstwagen?

Bei unwiderruflicher Freistellung ist die Lage relativ klar. Da du nicht mehr arbeiten musst, entfällt die dienstliche Nutzung. Ob die Privatnutzung weiterläuft, hängt davon ab, was vereinbart wurde. Wurde die Privatnutzung als Vergütungsbestandteil gewährt, musst du den Wagen in der Regel behalten dürfen -- oder eine Kompensation erhalten.

Bei widerruflicher Freistellung kann der Arbeitgeber grundsätzlich die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, weil er dich jederzeit zurück an den Arbeitsplatz rufen könnte und die Freistellung insofern vorläufig ist. Aber auch hier gilt: Kompensation für den Wegfall der Privatnutzung.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat 2023 entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Freistellung nicht einfach den Dienstwagen entziehen darf, ohne gleichzeitig eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen (LAG Köln, 06.07.2023 -- 4 Sa 390/22).

Fristlose Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort. Damit entfällt auch der Anspruch auf den Dienstwagen -- ab dem Moment der Kündigung. Die Rückgabe muss unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. In der Praxis heißt das: am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag.

Aber aufgepasst: Wenn du gegen die fristlose Kündigung klagst und das Gericht feststellt, dass sie unwirksam war, hast du rückwirkend Anspruch auf den Dienstwagen bzw. auf Nutzungsausfallentschädigung für den gesamten Zeitraum.

Urlaub und Resturlaub

Während des Urlaubs -- auch während Resturlaub in der Kündigungsfrist -- behältst du den Dienstwagen. Urlaub ist Freizeit, nicht Freistellung. Der Arbeitgeber kann dir den Wagen während des Urlaubs nicht entziehen.

Das ist ein Punkt, den manche Arbeitgeber anders sehen. Aber die Rechtslage ist eindeutig.

Aufhebungsvertrag: Alles ist Verhandlungssache

Anders als bei der Kündigung ist beim Aufhebungsvertrag alles verhandelbar. Und genau das solltest du nutzen.

Typische Verhandlungspunkte:

  • Weiternutzung des Dienstwagens bis zum vereinbarten Austrittsdatum
  • Übernahme des Fahrzeugs zum Restwert (besonders bei Leasingfahrzeugen kurz vor Vertragsende)
  • Kompensationszahlung für den Verlust des Dienstwagens
  • Regelung zur Tankkarte und laufenden Kosten

Mein Tipp: Lass dir den Bruttowert der Dienstwagennutzung über die verbleibenden Monate ausrechnen. Das ist dein Verhandlungsspielraum. Bei einem Fahrzeug mit 50.000 Euro Listenpreis und sechs Monaten Restlaufzeit reden wir schnell über 3.000 bis 5.000 Euro geldwerten Vorteil.

Was tun, wenn der Arbeitgeber den Wagen sofort verlangt?

Dein Arbeitgeber steht in der Tür und will den Schlüssel? Keine Panik. Drei Schritte:

Erstens: Prüfe deinen Arbeitsvertrag und den Überlassungsvertrag. Gibt es eine Widerrufsklausel? Wenn nein, hat der Arbeitgeber kein Recht, das Fahrzeug vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses einzuziehen.

Zweitens: Kommuniziere schriftlich. Eine kurze E-Mail reicht: "Ich bitte um Mitteilung der Rechtsgrundlage für die vorzeitige Rückforderung des Dienstwagens." Das schafft Klarheit und dokumentiert den Vorgang.

Drittens: Wenn der Arbeitgeber das Fahrzeug eigenmächtig einzieht (z. B. abholen lässt), kannst du im Wege der einstweiligen Verfügung die Herausgabe erzwingen. Das geht schnell -- oft innerhalb weniger Tage.

Natürlich musst du abwägen, ob eine juristische Eskalation sinnvoll ist. Aber du solltest wissen, dass du nicht hilflos bist.

Steuerliche Auswirkungen

Noch ein Punkt, der gerne vergessen wird: Der geldwerte Vorteil des Dienstwagens wird bis zum letzten Tag der Nutzung versteuert. Wenn du den Wagen Mitte des Monats zurückgibst, wird der geldwerte Vorteil für den ganzen Monat angesetzt (§ 8 Abs. 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Eine tageweise Berechnung gibt es bei der 1-%-Regelung nicht.

Das kann dazu führen, dass du im letzten Monat für den Dienstwagen Steuern zahlst, obwohl du ihn nur noch zwei Wochen hattest. Unschön, aber so ist die Rechtslage.

Bei einer Kompensationszahlung statt Dienstwagennutzung wird diese als normales Bruttogehalt versteuert -- also Lohnsteuer plus Sozialabgaben. Ob sich das lohnt oder ob die Weiternutzung des Fahrzeugs günstiger wäre, hängt vom Einzelfall ab.

Die Kündigung ist stressig genug. Aber wenn du deine Rechte kennst und die Fristen im Blick behältst, verlierst du beim Dienstwagen kein Geld. Und das ist am Ende das, was zählt.

Klare Rückgaberegelungen, Widerrufsklauseln und Kompensationsregeln gehören in jede Car Policy. Im Polazy Car Policy Builder kannst du diese Punkte Schritt für Schritt konfigurieren und als fertiges Dokument exportieren.